Im Stadtrat
Im Stadtrat sitzen die Stadträtinnen und Stadträte, welche die Interessen der Leipziger Bürgerinnen und Bürger vertreten. Mit ihren Entscheidungen haben sie großen Einfluss darauf, wie sich unsere Stadt entwickelt.
Wie das Jugendparlament, beschließt auch der Stadtrat in seinen Sitzungen, welche Ziele er verfolgt und wie die Stadtverwaltung sie umzusetzen hat. Die Sitzungen des Stadtrats werden Ratsversammlung genannt.
Dadurch, dass in der Ratsversammlung alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger vertreten werden, gibt es viele verschiedene Interessen, die unter einen Hut gebracht werden müssen. Dabei kommt es immer wieder vor, dass die Interessen nicht die selben sind. Das heißt, hier gilt es die Interessen aufzuzeigen, Meinungen darüber auszutauschen und gemeinsam gute Kompromisse zu finden.
Kompromisse sind gute Kompromisse, wenn sie so viele Interessen wie nur möglich berücksichtigen. Als Jugendliche machen wir einen großen Teil der Leipziger Bevölkerung aus, das heißt auch unsere Interessen sollten sich in solchen Kompromissen wiederfinden.
Die Anträge die das Jugendparlament auf seinen Sitzungen beschließt stehen für jugendliche Interessen, welche im Stadtrat behandelt werden müssen. Für einen guten Kompromiss in der Ratsversammlung müssen also auch unsere Anträge berücksichtigt werden.
Ein Antrag im Stadtrat
Jeder Antrag durchläuft viele verschiedene Stationen bis er schlussendlich auf der Ratsversammlung behandelt wird.
Der verlängerte Arm des Jugendparlaments im Stadtrat ist der Jugendbeirat. Er ist ein sonstiger Beirat nach §47 Sächsische Gemeindeordnung. Das bedeutet, dass er, vertreten durch Beiratsvorsitz, Rede- und Antragsrecht im Stadtrat hat.
Das heißt ganz konkret: wenn das Jugendparlament Anträge beschließt muss der Stadtrat diese ernst nehmen und sie entsprechend behandeln. Dafür durchlaufen die Anträge das Verfahren des Stadtrats, was wir anhand von Jugendbeirat und Beiratsvorsitz erklären wollen:
Jugendbeirat
Der Jugendbeirat bringt die Beschlüsse des Jugendparlaments zunächst in das Antragsverfahren des Stadtrats ein.
Im Jugendbeirat sitzen Mitglieder des Jugendparlaments und Mitglieder des Stadtrats. Hier werden die Beschlüsse des Jugendparlaments mit den Stadträtinnen und Stadträten erstmalig diskutiert. Durch den Austausch zwischen Mitgliedern des Jugendparlaments und Stadträtinnen und Stadträten wird dafür gesorgt, dass aufeinanderstoßende Interessen sichtbar gemacht werden. Wenn sich alle einig sind, wird der Antrag abgestimmt und in den Stadtrat eingebracht, wenn nicht gibt es schon an dieser Stelle verschiedene Möglichkeiten Konflikte aufzulösen:
Es kann vorkommen, dass die Mitglieder des Jugendparlaments und des Stadtrats zu dem Schluss kommen, dass der ein oder andere Antrag noch ausgebessert werden könnte. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, den beschlossenen Antrag zu vertagen, im Jugendparlament auszubessern und erneut einzureichen.
Ebenso kann es vorkommen, dass eine Fraktion bereits einen ähnlichen Antrag im Verfahren hat. In diesem Fall können die Fraktion und das Jugendparlament darüber beraten einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Oder aber das Jugendparlament stellt einen Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion.
Und natürlich können bei einem Antrag die Interessenverschiedenheiten zwischen den Mitgliedern des Jugendparlaments und des Stadtrats bestehen bleiben. Dann wird der Antrag ganz normal abgestimmt und so ins Verfahren gebracht.
Hier ist zu bemerken, dass im Jugendbeirat die Mitglieder des Jugendparlaments eine Mehrheit haben. Zudem sind die Mitglieder des Jugendparlaments an das Abstimmungsergebnis des Jugendparlaments gebunden. Das heißt, die Mitglieder des Jugendparlaments müssen für den Antrag stimmen. Mit ihrer Mehrheit überstimmen die Mitglieder des Jugendparlaments die des Stadtrats, so dass der Antrag des Jugendparlaments immer in das Antragsverfahren des Stadtrats kommt, wenn die Mitglieder das Jugendparlaments dies wünschen.
Beiratsvorsitz
Im weiteren Antragsverfahren ist der Jugendbeiratsvorsitz für die Beschlüsse des Jugendparlaments zuständig. Der Beiratsvorsitz besteht aus einem oder einer Vorsitzenden sowie einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin. Beide müssen Mitglied im Jugendparlament sein. Ihre Aufgabe ist es, das Jugendparlament und seine Anträge im Stadtrat zu vertreten.
Zunächst kommen die beschlossenen Anträge des Jugendparlaments in die Ausschüsse. Dort stellt der Jugendbeiratsvorsitz die Anträge vor und setzt sich dafür ein, die Mitglieder der Ausschüsse zu überzeugen.
Die Ausschüsse
Die Ausschüsse bestehen aus Mitgliedern des Stadtrats und bilden sozusagen die "Beratungsgruppen" des Stadtrats. Jeder Ausschuss hat sein Fachgebiet, in dem er sich auskennt. Anträge, die dieses Fachgebiet betreffen, werden in die zuständigen Ausschüsse gegeben. Die Ausschussmitglieder geben dann mit ihrem fachlichen Spezialwissen eine Empfehlung zu dem Antrag ab. Diese Empfehlung soll es für die Mitglieder des Stadtrats einfacher machen, die Interessen der einzelnen Fachgebiete zu berücksichtigen. Dabei ist wichtig, dass es sich bei den Beratungsergebnissen wirklich lediglich um Empfehlungen handelt. Das heißt, selbst wenn jeder Ausschuss eine Ablehnung empfiehlt, kann der Antrag in der Ratsversammlung trotzdem angenommen werden.
Der Verwaltungsstandpunkt
In den Ausschüssen wird der Antrag in zwei Sitzungen beraten: das erste Mal ist eine Vorberatung. Im Anschluss daran beginnt die Stadtverwaltung eine fachliche Stellungnahme zum Antrag zu schreiben, den sogenannten Verwaltungsstandpunkt. Darin hält sie fest, ob sie glaubt, dass der Antrag sinnvoll ist, ob sie bereits ähnlich Pläne hat und was für Kosten bei einer Umsetzung des Antrags vermutlich entstehen würden. Das Votum, dass die Verwaltung zum Antrag ausspricht hat oft eine hohe Bedeutung für die Entscheidung des Stadtrats. Nachdem der Verwaltungsstandpunkt vorliegt, wird der Antrag ein zweites Mal in den Ausschüssen diskutiert.
Die Ratsversammlung
Nachdem die beschlossenen Anträge durch die Ausschüsse gegangen sind, kommen sie in die Ratsversammlung. Auf dem Weg in die Ratsversammlung haben die Anträge sämtliche Stationen passiert. Aus verschiedensten Perspektiven wurden die Anträge beurteilt und empfohlen. In der Regel gibt es hier keine offenen Fragen mehr. Bei einigen Anträgen wird man sogar schon erahnen können, ob es zu einer Zustimmung oder Ablehnung kommen wird. Andere Anträge sind bis zum Schluss hart umkämpft. Dem Jugendbeiratsvorsitz ist hier das letzte Mal die Möglichkeit geboten, sich mit seiner ganzen Redekraft für den Antrag stark zu machen.
Am Ende des Prozesses steht dann die Zustimmung oder Ablehnung durch die Ratsversammlung. Wird ein Antrag angenommen, wird es aber eigentlich erst richtig spannend: denn dann steht die Umsetzung durch die Stadtverwaltung an! Entsprechend sind ein langer Atem und die richtigen Worte hier das Geheimrezept für ein erfolgreiches Einbringen und Durchsetzen der jugendlichen Interessen!